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   BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85   

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BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85 (https://dejure.org/1986,2312)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1986 - 4 AZR 640/85 (https://dejure.org/1986,2312)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1986 - 4 AZR 640/85 (https://dejure.org/1986,2312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen Arbeitgebers an den Bundesangestelltentarifvertrag - Vergleichbarkeit der Tätigkeit eines technischen Angestellter mit einem tariflich festgelegten Berufsbild als Kriterium für dessen Eingruppierung in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Die Möglichkeit dazu hat auch der erkennende Senat in allen Eingruppierungsprozessen (vgl. auch dazu seine Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Sie muß also technische Fachkenntnisse fordern und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter haben (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen handelt es sich bei der "vergleichbaren Tätigkeit", der "Schwierigkeit der Aufgaben" und der "Größe der Verantwortung" in den anzuwendenden tariflichen Tätigkeitsmerkmalen jeweils um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen ist, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAG 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Wenngleich nach seiner Auffassung wesentliche Gesichtspunkte, insbesondere im Hinblick auf die Leitungs- und Aufsichtsfunktion des Klägers, aber auch seine einheitliche Aufgabenstellung, für einen großen Arbeitsvorgang im Sinne der Rechtsauffassung der Prozeßparteien sprechen (vgl. das Urteil des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975), vermag der Senat dennoch vorliegend von der rechtlichen Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge des Klägers selbst zu bestimmen, keinen Gebrauch zu machen.

    Dabei wird nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung als Ingenieur (hier des Bauwesens) vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    IV b BAT Fallgruppe 21 jedoch alle dazugehörigen Aufgaben hätte erledigen müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Die Möglichkeit dazu hat auch der erkennende Senat in allen Eingruppierungsprozessen (vgl. auch dazu seine Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Hierzu hat der Senat bereits bei einer vergleichbaren Fallgestaltung im einzelnen in seinem Urteil vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) Stellung genommen.

    Obwohl dem Landesarbeitsgericht das Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), in dem sich der Senat zum ersten Male mit den vorliegend zur Entscheidung stehenden tariflichen Tätigkeitsmerkmalen beschäftigt hat, nicht bekannt war, ist es gleichwohl vom zutreffenden Rechtsbegriff der "vergleichbaren Tätigkeit" ausgegangen.

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Dabei wird nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung als Ingenieur (hier des Bauwesens) vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    IV b BAT Fallgruppe 21 jedoch alle dazugehörigen Aufgaben hätte erledigen müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Auf den Stellenplan bzw. die behördliche Stellenbeschreibung kann sich der Kläger zur Begründung seiner Klage schon deswegen nicht berufen, weil deren Inhalt für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes keine Bedeutung hat (vgl. das Urteil des Senats vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter -

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Dabei wird nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nicht ein Wissen und Können verlangt, wie es durch die Fachschulausbildung als Ingenieur (hier des Bauwesens) vermittelt wird, wohl aber eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes, wobei Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem engbegrenzten ingenieurmäßigen Teilgebiet nicht ausreichend sind (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Bestätigt wird die Auslegung des Senats auch noch durch die Tarifgeschichte, obwohl es auf sie schon deswegen nicht entscheidend ankommt, weil Tarifwortlaut und tariflicher Gesamtzusammenhang zu einer eindeutigen Auslegung führen (vgl. BAG 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85
    Im übrigen handelt es sich bei der "vergleichbaren Tätigkeit", der "Schwierigkeit der Aufgaben" und der "Größe der Verantwortung" in den anzuwendenden tariflichen Tätigkeitsmerkmalen jeweils um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen ist, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAG 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

    Dies gilt auch dann, wenn der Feststellungsantrag auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beschränkt ist (vgl. Urteile des Senats vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 126/92 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 6. März 1974 - 4 AZR 293/73 - AP Nr. 2 zu § 21 MTB II; vom 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 - AP Nr. 128 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

    Während zur zweiten Tarifalternative bereits zwei Urteile des Senats vorliegen (vgl. die Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), gibt der vorliegende Fall zum ersten Male Veranlassung, auch auf die erste Tarifalternative, auf die sich der Kläger ebenfalls berufen hat, näher einzugehen.

    Nach der dazu ergangenen Senatsrechtsprechung fallen darunter Angestellte mit Aufgaben, die denen besonders herausgehobener Meister mit gewichtigen Aufsichts- und Leitungsfunktionen entsprechen, wobei das Richtmaß die in der ersten Alternative ausdrücklich genannten Tätigkeiten liefern (vgl. die Urteile des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 90/85 - AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, ebenfalls zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Wie bei der "vergleichbaren Tätigkeit" und der "Schwierigkeit der Aufgaben" handelt es sich nämlich auch bei der "Größe der Verantwortung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG München, 16.01.2020 - 3 Sa 343/19

    Eingruppierung, Techniker, Meister, technischer Angestellter

    Es kann aus der Stellung des Tarifmerkmals geschlossen werden, dass die Tarifvertragsparteien sich unter den Aufgaben der hier genannten technischen Beschäftigten herausgehobene Spitzen-Meistertätigkeiten vorgestellt haben, zu deren Ausübung die Beschäftigten auch eine entsprechende Qualifizierung mitbringen müssen (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.1986 - 4 AZR 640/85 - für den vergleichbaren Fall technischer Angestellter).

    Es hat ein wertender Vergleich mit den Tätigkeitsmerkmalen der ersten Alternative zu erfolgen, weil die in der ersten Alternative genannten Tätigkeiten das Richtmaß für die Tätigkeitsmerkmale der zweiten Alternative liefern (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.1986 - 4 AZR 640/85 - für den vergleichbaren Fall technischer Angestellter).

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Darin liegt eine Berufung des Klägers auf den Stellenplan, der jedoch für die Vergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes ohne Bedeutung ist (vgl. die Urteile des Senats vom 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und BAGE 40, 183, 196 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • LAG Niedersachsen, 22.12.2004 - 5 Sa 1386/03

    Tarifgerechte Eingruppierung des Leiters einer Mülldeponie nach dem

    Durch die Charakterisierung der "technischen Angestellten mit besonderen Aufgaben" in dem Meistervertrag bringen die Tarifvertragsparteien vielmehr zum Ausdruck, dass die Tätigkeiten ihrer Art und ihrem Charakter nach denen herausgehobener Meister mit gewichtigen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen entsprechen und die sich demgemäß auch wegen der mit ihrer Ausführung verbundenen Verantwortung aus den in der Vergütungsgruppe V b BAT- VKA geregelten Tätigkeiten deutlich wahrnehmbar herausheben müssen (BAG 05.11.1986 - 4 AZR 640/85 - AP Nr. 128 zu §§ 22, 23 BAT 1975; 19.04.1989 -4 AZR 39/89 - ZTR 1989, 398; 01.08.2001 - 4 AZR 302/00 - AP Nr. 282 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 302/00

    Eingruppierung eines Technischen Angestellten

    IV b BAT handelt es sich um Spezialmerkmale für einen relativ eng begrenzten, herausgehobenen Kreis von Angestellten im Bereich hochqualifizierter Meisteraufgaben (Senat 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 128 mwN).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 996/94

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers

    Dies gilt auch dann, wenn der Feststellungsantrag auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum beschränkt ist (vgl. Senatsurteil vom 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 - AP Nr. 128 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 280/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 661/01

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV a BAT/VKA Nr. 2 a Abs. 1 der

    Es gilt im Gegensatz der Grundsatz "Tarifrecht bricht Haushaltsrecht" (vgl. z.B. Sonntag/Bauer, Die Eingruppierung nach dem BAT, 6. Aufl., Rdnr. 35, Krasemann, Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O, 7. Aufl., Ziff. 4.7.3, Rdnr. 50; vgl. auch BAG, Urteil vom 05.11.1986 - 4 AZR 640/85 - AP Nr. 128 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79 - AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hessen, 27.11.2001 - 2 Sa 921/01

    Tarifliche Eingruppierung im öffentlichen Dienst

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  • LAG Köln, 28.07.2000 - 11 Sa 408/00

    Eingruppierung; DRK; Leiter der Suchdienst-Leitstelle; akademische

  • LAG Hessen, 11.11.1997 - 9 Sa 611/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe;

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 383/86
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 485/95

    Tätigkeitsmerkmale des Bundesangestelltentarifvertrages Ost (BAT-O) für

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 194/94
  • LAG Hessen, 27.06.2000 - 9 Sa 1800/98

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe nach BAT; Begriff des Arbeitsvorgangs;

  • LAG Hessen, 07.12.1999 - 9 Sa 2998/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten ;

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